Studienförderung

Bildungsgutschein (gem. §81 Abs. 4 SGB III) der Agentur für Arbeit und der Jobcenter
Die Vollzeit-Heilpraktikerausbildung an unseren Schulen ist AZAV-zertifiziert und mit Bildungsgutschein förderfähig. Weitere Informationen gibt Ihnen gerne das örtliche Schulbüro.

Ausbildungsförderung des Berufsverbandes Deutsche Naturheilkunde e.V. für Ihre Ausbildung und Weiterbildung
Der Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. fördert ausgewählte Fachqualifizierungen und Ausbildungen. Lassen Sie sich vor Ort beraten.
Voraussetzung der Inanspruchnahme ist die Antragsgenehmigung durch den Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V.
Der Berufsverband fördert die Ausbildungsteilnehmerinnen, die eine Praxistätigkeit „Heilpraktiker/in“ anstreben und die Fachqualifikationen des Berufsverbandes nutzen möchten.